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Kein generelles Verhüllungsverbot

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Im Zusammenhang mit der Bedeutung der Grundrechte und deren Einschränkung schlägt die Regierung vor, diejenigen Personen zu bestrafen, die sich im Kontakt mit Behörden und Amtsstellen trotz Aufforderung weigern, die Gesichtsverhüllung abzulegen. Diesem Vorschlag stimme ich zu, weil ich den Gegenvorschlag der vorberatenden Kommission nicht für praxistauglich halte. Es handelt sich um eine kleine Minderheit, die in der Öffentlichkeit das Gesicht aus religiösen oder traditionellen Gründen bedeckt hält. Unseren Sitten und Traditionen entsprechend zeigt man im öffentlichen Raum mit wenigen Ausnahmen – Fasnacht lässt grüssen – sein Gesicht unverhüllt. Das macht eine Kommunikation erst möglich. Um dies zu erreichen, brauchen wir jedoch keine Verbote und Strafen, sondern Aufklärungsarbeit und Dialog. Frauen, die gezwungen werden, den Schleier abzulegen, ziehen sich in die häusliche Umgebung zurück oder zeigen sich nur in der Öffentlichkeit, um zu provozieren.

Kategorie: Leserbrief | Kommentar schreiben

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Barbara Dürr

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