Im zweiten Anlauf wurde das Planungs- und Baugesetz beraten. Es soll den Gemeinden überlassen sein, eine Grünflächenzone in einzelnen Zonen einzuführen. Die Erstellung von Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge oder Ladestationen für Fahrzeuge mit alternativ betriebenen Energien ist nach wie vor freiwillig. Die Forderung nach Neubauten in Weilerzonen wurde knapp angenommen. Da dies nicht dem Bundesrecht entspricht, haben Umweltverbände bereits mit Klagen…
