Kommentar zur Hundesteuer Die Hundesteuer wird von den Gemeinden direkt bei den Hundebesitzern erhoben. Die Gemeinden sollen weiterhin die Möglichkeit haben, die Hundesteuer bei mindestens 60 Fr. pro Hund zu belassen, während die Obergrenze bei 200 Fr liegt. Sie sind weiterhin für die Anschaffung der Robidogs, deren Unterhalt und regelmässige Entleerung zuständig. Der Kanton führt bereits eine zentrale Datenbank für…
