
12. Februar 2021 - 19:51
Corona, Corona…
Das Thema Corona-Pandemie beschäftigt uns weiter. Die Regierung legt eine Botschaft vor, die die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen im Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie regelt. Es handelt sich dabei um Betriebe aus den Branchen Gastronomie, Hotellerie, Reisen und Tourismus, Märkte und Messen, Freizeit und Veranstaltungen und Tierparks. Es sollen nur Unternehmen unterstützt werden, die vor der Corona-Krise nicht verschuldet waren und gute Aussichten auf Weiterbestand haben. Vorgesehen sind Unterstützungen durch à-fonds-perdu- Beiträge und Solidarbürgschaften. Neu können auch Zulieferer unterstützt werden, wenn nachweisbar ist, dass der Umsatzrückgang zu mehr als 75% auf ausgebliebene Geschäftstätigkeit mit behördlich geschlossenen Unternehmen zurückzuführen ist.
Eine Sonderregelung betrifft die Seilbahnunternehmen, für die eine Unterstützung in der Höhe von 6 Mio Franken vorgesehen ist. Unternehmen, deren Fortbestehen laut einer externen Expertenkommission als gesichert scheint, sollen Darlehen oder Solidarbürgschaften erhalten. Möglich sind auch nicht rückzahlbare Beiträge, jedoch nur unter der Bedingung, dass sich die Standortgemeinden mit einem Anteil von 40 Prozent daran beteiligen. Gerade dieser Punkt wird im Kantonsrat zu reden geben.
Sportklubs mit professionellem Charakter wie der FCSG 1879 und die SCRJ Lakers haben vom Bund Darlehen von 4,5 Mio Franken und 2,8 Mio Franken beantragt. Die Regierung möchte den beiden Sportclubs dazu Sicherheiten im Umfang von insgesamt 1,825 Mio Franken gewähren.
Zusammen mit den mehr als 40 Mio Franken, die die St.Galler Spitäler beanspruchen für die Ausfälle während dem Lockdown im Frühling 2020, sind wir aktuell bei mehr als 200 Mio Franken an Unterstützungsgeldern, die der Kanton aus dem besonderen Eigenkapital beziehen will.
Initiative „Stopp dem Tierleid“ Gegenvorschlag
Der Vorschlag der Regierung wurde von der vorberatenden Kommission weiter angepasst und ergänzt. Vorgeschlagen ist ein generelles Stacheldrahtverbot mit Ausnahme des Sömmerungsgebiets. Im Sömmerungsgebiet muss der Stacheldraht nach der Alpzeit abgelegt werden. Die von der Regierung vorgeschlagenen Ausnahmegesuche lehne ich ab, sie würden nur mehr administrativen Aufwand und unnötige Kosten verursachen. Sollten die Vorschläge der vorberatenden Kommission eine Mehrheit finden, wird es wohl zu einer Volksabstimmung kommen, weil die Initianten die Initiative zu diesen Bedingungen nicht zurückziehen werden.
Wasserbaugesetz
In der zweiten Lesung zum Wasserbaugesetz kommt es zu einem Rückkommensantrag betreffend der Perimeterpflicht. Diese soll für Anstösser und Grundeigentümer entlang von Gemeindegewässern abgeschafft werden. Diese Regelung ist umstritten unter den Parteien und die Abstimmung wird knapp ausfallen.
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