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Rückblick auf die Septembersession 2022

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In der Septembersession hat der Kantonsrat u.a. über eine finanzielle Unterstützung für die Ukraine beraten. Die Regierung zeigte sich von der grosszügigen Seite und beantragte bis zum Jahr 2025 acht Millionen Franken aus der Staatskasse,  um die Folgen des Krieges vor Ort oder in kriegsbetroffenen Nachbarländern zu mildern. Dies kam bei der Mehrheit des Rates nicht gut an. Hilfe vor Ort sei Sache des Bundes, wurde argumentiert. Einig war man sich, dass der Krieg in der Ukraine tragisch sei und der Bevölkerung geholfen werden müsse.  Laut Regierung wären die kantonalen Hilfsgelder  eine willkommene Ergänzung zum beträchtlichen Engagement der St.Galler Gemeinden und den grosszügigen Spenden von privater Seite. Sie würden dabei helfen,  dass die Geflüchteten möglichst schnell wieder in die Heimat zurückkehren könnten. Nicht zuletzt dank dem grossen persönlichen Engagement von Kantonsrat Hans Oppliger wurde die Vorlage zurückgewiesen mit dem Auftrag, an der Novembersession anlässlich der Beratung des Lotteriefonds nochmals über Hilfsgelder zu befinden.  Regierungsrätin Laura Bucher stellte in Aussicht, dass einmalig 500 000 Franken über den Lotteriefonds für die Ukraine gesprochen werden könnten. In der Novembersession wird sich weisen, wie ernst es der Rat mit der Unterstützung meint.

Die Behandlung des Berichts zur Alterspolitik unter dem Titel „Gutes Alter(n) gemeinsam aktiv gestalten“ warf keine hohen Wellen. Dieser bezieht sich auf alle Menschen über 65 Jahre, nicht nur auf gebrechliche, unterstützungsbedürftige oder kognitiv eingeschränkte Personen.  Auf soziale Teilhabe und Partizipation wird darin viel Wert gelegt. Kaum erwähnt werden betreuende Angehörige, die selbst betagt oder erkrankt sind. Nicht selten gelangen diese bei der Betreuung ihrer Partner an die Grenzen der Belastbarkeit.  Die Arbeit der Kirchen ging anscheinend gänzlich vergessen.  Landeskirchen und religiöse Gemeinschaften übernehmen viele Aufgaben, die weit über die Spitalseelsorge hinaus gehen und zentral sind für die Lebensqualität vieler Senioren. Es muss vermieden werden, dass Heimeintritte aus finanziellen Gründen passieren, weil bei einem Heimaufenthalt die Finanzen besser geregelt sind. Dank Hilfsangeboten ist es möglich, lange in den eigenen vier Wänden wohnhaft zu bleiben, was vielfach einem Bedürfnis entspricht. Der Bericht enthält viele gute Ansätze deren Umsetzung mehrheitlich auf Gemeindestufe erfolgen muss.

Ein Nachtrag zum Volkschulgesetz sieht vor, dass die Schulträger eine bedarfsgerechte schulergänzende Betreuung ab dem Eintritt in den Kindergarten anbieten müssen. Eigentlich ging es darum, ob die Zeiten, in denen die Betreuung angeboten wird, im Gesetz aufgeführt werden oder nicht. Die Diskussion lief dann (einmal mehr) darauf hinaus, wie die Betreuung der Kinder generell aussehen soll. Obwohl es unbestritten ist, dass gute Betreuungsmöglichkeiten dem Fachkräftemangel entgegenwirken können, wird eine Fremdbetreuung immer wieder grundsätzlich in Frage gestellt. Die Mehrheit des Rates war nach langer Diskussion der Meinung, dass die Zeiten im Gesetz erwähnt werden. Ein bedarfsgerechte schulergänzende Betreuung kann ein wichtiger Standortvorteil für eine Gemeinde sein.

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Barbara Dürr

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