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Rückblick auf die Junisession 2021

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Der Ertragsüberschuss von 216,8 Mio Franken aus der Staatsrechnung 2020 und das beträchtliche Eigenkapital von 1,5 Mrd. Franken sind erfreulich. Das gute Resultat ist hauptsächlich auf eine markant höhere Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank sowie auf höhere Steuererträge zurückzuführen. Sorgen bereiten jedoch die kritische finanzielle Lage der Spitäler und das stetige Ansteigen der Staatsquote. Dies ist nur teilweise mit der Bewältigung der Corona-Pandemie zu erklären. 63.9 Mio Franken für die Finanzierung der Corona-Massnahmen konnten dem Eigenkapital entnommen werden. Auf den Beteiligungen an den Spitalverbunden mussten massive ausserordentliche Wertberichtigungen vorgenommen werden. Aus den bekannten Gründen muss in naher Zukunft mit weniger Steuereinnahmen gerechnet werden. Die Ausarbeitung und der Vollzug von Massnahmen, um das Haushaltgleichgewicht herzustellen, werden Kantonsrat, Regierung und Verwaltung weiter fordern.

Normalerweise schlägt die Verteilung der Gelder aus dem Lotteriefonds keine grossen Wellen im Kantonsrat. Der Beitrag von 510 000 Franken (ein Franken pro Einwohner des Kantons) für die Unterkunft der Schweizer Gardisten im Vatikan bot jedoch Zündstoff. Es ist offensichtlich, dass der Antrag nicht sämtlichen Kriterien des Reglements entsprechen. Der Kantonsrat macht aber regelmässig Ausnahmen, erinnert sei hier an den Beitrag an das Mühlegg-Bähnli in St.Gallen. Ein Bezug zum Kanton ist unbestritten, leisten doch zur Zeit 15 St.Galler Gardisten ihren Dienst in der Schweizer Garde. Spannender als die sachlichen Argumente waren die persönlichen Bemerkungen der Rednerinnen und Redner. So wurde öffentlich gemacht, dass wir einige ehemalige Ministranten, Lektoren und mit dem Leiter der Parlamentsdienste sogar ein ehemals Mitglied der Päpstlichen Garde in unseren Kreisen haben. Vielleicht trugen gerades diese Voten dazu bei, dass der Betrag schliesslich bewilligt wurde.

Heiss diskutiert wurde die Frage, ob die St.Galler Gemeinden den Ausländern das kommunale Stimmrecht erteilen können. Ich schliesse mich meiner Fraktion an, die die Meinung vertritt, dass eine Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern deutlich mehr Vorteile bietet. Dann können sie nämlich auch auf kantonaler und eidgenössischer Ebene mitbestimmen. Der Antrag wurde schliesslich mit einer Zweidrittels-Mehrheit abgelehnt. Was mir aber eigentlich zu denken gibt, ist die Tatsache, dass sich hier ein Stadt-Land-Graben innerhalb des Kantons abzeichnet. Dies nützt schlussendlich weder der Stadt- noch der Landbevölkerung. Es braucht Verständnis für die Anliegen der Bewohnerinnen und Bewohner von urbanen Gebieten, wie es auch Verständnis braucht für die Bedürfnisse der ländlichen Bevölkerung. Das letzte Wort betreffend Ausländerstimmrecht ist allerdings noch nicht gesprochen. Wir werden uns zukünftig wieder mit diesem Thema beschäftigen. Und nur zur Erinnerung: Auch das Frauenstimmrecht wurde nicht von einem Tag auf den anderen eingeführt.

 

 

 

 

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Barbara Dürr

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