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Rückblick auf die Aprilsession 2019

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Kommentar zur Hundesteuer

Die Hundesteuer wird von den Gemeinden direkt bei den Hundebesitzern erhoben. Die Gemeinden sollen weiterhin die Möglichkeit haben, die Hundesteuer bei mindestens 60 Fr. pro Hund zu belassen, während die Obergrenze bei 200 Fr liegt. Sie sind weiterhin für die Anschaffung der Robidogs, deren Unterhalt und regelmässige Entleerung zuständig. Der Kanton führt bereits eine zentrale Datenbank für alle Hunde und ist Meldestelle für auffällige und gefährliche Hunde. Die kantonale Stelle ist unbefangen in der Beurteilung der Gefährlichkeit von Problemhunden . Somit können die Gemeinden diese undankbare Aufgabe an kantonale Fachleute abgeben. Um diesen Aufwand zu entschädigen, erhält der Kanton von den Gemeinden eine Entschädigung von 10 Fr. pro Hund. Damit wird dem Verursacherprinzip Rechnung getragen. Diese Aufteilung wird von den Gemeinden mitgetragen. Oberstes Ziel muss es sein, die Bevölkerung vor auffälligen und gefährlichen Hunden zu schützen.

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Barbara Dürr

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